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Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (englische Lesung)

LibriVox/20. September 2026/16:03
Gastgeber / Autor
LibriVox
Veröffentlicht
20. September 2026
Dauer
16:03
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Knowledge Commons e.V.
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Gemeinfrei
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Transkript
00:14 DIE ALLGEMEINE ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE DER VEREINTEN NATIONEN.
00:24 DEUTSCHE VERSION PRÄAMBEL In Anbetracht, dass die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Menschheitsfamilie die Grundlage für Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt ist.
00:44 In Anbetracht, dass Missachtung und Verachtung der Menschenrechte zu barbarischen Taten geführt haben, die das Gewissen der Menschheit empört haben, und dass das Kommen einer Welt, in der die menschliche Freiheit des Denkens und Glaubens sowie die Freiheit von Angst und Not als das höchste Streben des einfachen Volkes proklamiert wurde.
01:05 In Anbetracht, dass es wesentlich ist, dass der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel auf Rebellion gegen Tyrannei und Unterdrückung zurückzugreifen.
01:16 Dass die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechts geschützt werden sollten.
01:21 In Anbetracht, dass es wesentlich ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern.
01:28 In Anbetracht, dass die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die gleichen Rechte von Männern und Frauen bekräftigt haben und beschlossen haben, sozialen Fortschritt und bessere Lebensstandards in größerer Freiheit zu fördern.
01:47 In Anbetracht, dass die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen die Förderung des universellen Respekts für und die Einhaltung der Menschenrechte und grundlegenden Freiheiten zu erreichen.
02:03 In Anbetracht, dass ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Bedeutung für die vollständige Verwirklichung dieses Versprechens ist.
02:12 Nun, daher erklärt die Generalversammlung diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als einen gemeinsamen Maßstab für alle Völker und alle Nationen, damit jeder Einzelne und jedes Organ der Gesellschaft, diese Erklärung ständig im Hinterkopf behaltend, durch Lehre und Bildung bestrebt sein soll, den Respekt für diese Rechte und Freiheiten zu fördern und durch progressive Maßnahmen, national und international, deren universelle und effektive Anerkennung und Einhaltung sowohl unter den Völkern der Mitgliedstaaten selbst als auch unter den Völkern der Gebiete unter ihrer Jurisdiktion zu sichern.
02:58 Artikel 1.
03:00 Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.
03:06 Sie sind mit Vernunft und Gewissen ausgestattet und sollten einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.
03:16 Artikel 2.
03:18 Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung festgelegten Rechte und Freiheiten, ohne jede Unterscheidung, wie z.B. Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politische oder andere Meinung, nationale oder soziale Herkunft, Eigentum, Geburt oder anderen Status.
03:40 Darüber hinaus darf keine Unterscheidung auf der Grundlage des politischen, rechtlichen oder internationalen Status des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, getroffen werden, sei es unabhängig, treuhänderisch, nicht selbstverwaltend oder unter einer anderen Einschränkung der Souveränität.
04:02 Artikel 3.
04:04 Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
04:11 Artikel 4.
04:13 Niemand darf in Sklaverei oder Dienstbarkeit gehalten werden.
04:16 Sklaverei und der Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten.
04:24 Artikel 5.
04:26 Niemand darf Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
04:34 Artikel 6.
04:36 Jeder hat das Recht, überall als Person vor dem Gesetz anerkannt zu werden.
04:43 Artikel 7.
04:45 Alle sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Diskriminierung Anspruch auf gleichen Schutz des Gesetzes.
04:53 Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufforderung zu solcher Diskriminierung.
05:04 Artikel 8.
05:06 Jeder hat das Recht auf ein wirksames Rechtsmittel durch die zuständigen nationalen Gerichte für Handlungen, die die ihm durch die Verfassung oder das Gesetz gewährten Grundrechte verletzen.
05:19 Artikel 9.
05:21 Niemand darf willkürlich verhaftet, inhaftiert oder ins Exil geschickt werden.
05:28 Artikel 10.
05:31 Jeder hat in vollem Umfang das Recht auf eine faire und öffentliche Verhandlung durch ein unabhängiges und unparteiisches Gericht bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei jeder gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Anklage.
05:46 Artikel 11.
05:48 1.
05:54 Jeder, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, bis zu seiner gesetzlichen Verurteilung in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien erhalten hat, als unschuldig zu gelten.
06:02 2.
06:13 Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung für schuldig erklärt werden, die zum Zeitpunkt ihrer Begehung nach nationalem oder internationalem Recht keine strafbare Handlung darstellte, noch darf eine schwerere Strafe verhängt werden als die, die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung anwendbar war.
06:26 Artikel 12.
06:28 Niemand darf willkürlichen Eingriffen in seine Privatsphäre, Familie, Wohnung oder Korrespondenz ausgesetzt werden, noch Angriffen auf seine Ehre und seinen Ruf.
06:39 Jeder hat das Recht auf den Schutz des Gesetzes gegen solche Eingriffe oder Angriffe.
06:47 Artikel 13.
06:49 1.
06:53 Jeder hat das Recht auf Freizügigkeit und Wohnsitz innerhalb der Grenzen jedes Staates.
06:57 2.
07:01 Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.
07:06 Artikel 14.
07:09 1.
07:13 Jeder hat das Recht, in anderen Ländern Asyl vor Verfolgung zu suchen und zu genießen.
07:17 2.
07:24 Dieses Recht darf nicht in Fällen von Verfolgungen geltend gemacht werden, die tatsächlich aus nichtpolitischen Verbrechen oder aus Handlungen resultieren, die den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zuwiderlaufen.
07:32 Artikel 15.
07:34 1.
07:36 Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
07:40 2.
07:44 Niemand darf willkürlich seiner Staatsangehörigkeit beraubt oder das Recht verweigert werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.
07:50 Artikel 16.
07:52 1.
07:58 Männer und Frauen, die das volle Alter erreicht haben, ohne jegliche Einschränkung aufgrund von Rasse, Nationalität oder Religion, haben das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen.
08:04 Sie haben das Recht auf gleiche Rechte in Bezug auf die Ehe, während der Ehe und bei ihrer Auflösung.
08:12 2.
08:15 Die Ehe darf nur mit der freien und vollen Zustimmung der beabsichtigten Ehepartner eingegangen werden.
08:20 3.
08:25 Die Familie ist die natürliche und grundlegende Gruppe der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch die Gesellschaft und den Staat.
08:32 Artikel 17.
08:34 1.
08:37 Jeder hat das Recht, Eigentum allein sowie in Gemeinschaft mit anderen zu besitzen.
08:42 2.
08:44 Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.
08:49 Artikel 18.
08:52 1.
08:53 Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.
08:56 Dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, entweder allein oder in Gemeinschaft mit anderen und öffentlich oder privat seine Religion oder Überzeugung in Lehre, Praxis, Gottesdienst und Beobachtung zu bekunden.
09:13 Artikel 19.
09:16 Jeder hat das Recht auf Meinungs- und Redefreiheit.
09:19 Dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen ohne Einmischung zu haben und Informationen und Ideen durch alle Medien und unabhängig von Grenzen zu suchen, zu empfangen und weiterzugeben.
09:32 Artikel 20.
09:34 1.
09:37 Jeder hat das Recht auf Freiheit der friedlichen Versammlung und Vereinigung.
09:42 2.
09:44 Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.
09:49 Artikel 21.
09:51 1.
09:55 Jeder hat das Recht, direkt oder durch frei gewählte Vertreter an der Regierung seines Landes teilzunehmen.
10:01 2.
10:04 Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zum öffentlichen Dienst in seinem Land.
10:08 3.
10:11 Der Wille des Volkes bildet die Grundlage der Autorität der Regierung.
10:14 Dieser Wille soll in regelmäßigen und echten Wahlen zum Ausdruck kommen, die durch allgemeines und gleiches Wahlrecht erfolgen und geheim oder durch gleichwertige freie Abstimmungsverfahren durchgeführt werden.
10:29 Artikel 22.
10:31 Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und hat Anspruch auf Verwirklichung durch nationale Anstrengungen und internationale Zusammenarbeit, und gemäß der Organisation und den Ressourcen jedes Staates, auf die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, die für seine Würde und die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit unerlässlich sind.
10:57 Artikel 23.
11:00 1.
11:05 Jeder hat das Recht zu arbeiten, die freie Wahl des Berufs, auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen und auf Schutz gegen Arbeitslosigkeit.
11:12 2.
11:15 Jeder hat, ohne Diskriminierung, das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
11:20 3.
11:27 Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf eine gerechte und angemessene Vergütung, die ihm und seiner Familie ein Leben in Würde sichert und gegebenenfalls durch andere Mittel der sozialen Sicherheit ergänzt wird.
11:37 4.
11:41 Jeder hat das Recht, Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten, um seine Interessen zu schützen.
11:46 Artikel 24.
11:49 Jeder hat das Recht auf Ruhe und Freizeit, einschließlich einer angemessenen Begrenzung der Arbeitszeiten und regelmäßiger bezahlter Feiertage.
11:59 Artikel 25.
12:02 1.
12:14 Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der für die Gesundheit und das Wohlbefinden seiner selbst und seiner Familie angemessen ist, einschließlich Nahrung, Kleidung, Unterkunft und medizinischer Versorgung sowie notwendiger sozialer Dienste, und das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Behinderung, Witwenschaft, Alter oder anderen Umständen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen.
12:29 2.
12:32 Mutterschaft und Kindheit haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung.
12:36 Alle Kinder, ob legitim oder illegitim geboren, haben Anspruch auf den gleichen sozialen Schutz.
12:45 Artikel 26.
12:47 1.
12:49 Jeder hat das Recht auf Bildung.
12:51 Bildung muss kostenlos sein, zumindest in den grundlegenden und elementaren Stufen.
12:57 Die Grundbildung ist verpflichtend.
12:59 Technische und berufliche Bildung soll allgemein verfügbar gemacht werden, und die Hochschulbildung soll allen auf der Grundlage von Verdiensten gleichermaßen zugänglich sein.
13:11 2.
13:16 Die Bildung soll auf die volle Entwicklung der menschlichen Persönlichkeit und die Stärkung des Respekts für Menschenrechte und grundlegende Freiheiten ausgerichtet sein.
13:22 Sie soll das Verständnis, die Toleranz und die Freundschaft zwischen allen Rassen- oder Religionsgruppen fördern und die Aktivitäten der Vereinten Nationen zur Wahrung des Friedens unterstützen.
13:35 3.
13:39 Eltern haben das vorrangige Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteilwerden soll.
13:45 Artikel 27.
13:47 1.
13:53 Jeder hat das Recht, frei am kulturellen Leben der Gemeinschaft teilzunehmen, die Künste zu genießen und an wissenschaftlichem Fortschritt und dessen Vorteilen teilzuhaben.
14:00 2.
14:06 Jeder hat das Recht auf den Schutz der moralischen und materiellen Interessen, die aus jeder wissenschaftlichen, literarischen oder künstlerischen Produktion resultieren, deren Autor er ist.
14:14 Artikel 28.
14:17 Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung festgelegten Rechte und Freiheiten vollständig verwirklicht werden können.
14:29 Artikel 29.
14:30 1.
14:34 Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.
14:42 2.
14:53 Bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten unterliegt jeder nur solchen Einschränkungen, die gesetzlich festgelegt sind, ausschließlich um die gebührende Anerkennung und den Respekt für die Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und um den berechtigten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohls in einer demokratischen Gesellschaft gerecht zu werden.
15:06 3.
15:10 Diese Rechte und Freiheiten dürfen unter keinen Umständen entgegen den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.
15:16 Artikel 30.
15:18 Nichts in dieser Erklärung darf so ausgelegt werden, dass es einem Staat, einer Gruppe oder einer Person ein Recht auf die Ausübung von Aktivitäten oder die Durchführung von Handlungen einräumt, die auf die Zerstörung eines der hierin festgelegten Rechte und Freiheiten abzielen.
15:38 Ende der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
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