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Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (spanische Lesung)

LibriVox/21. September 2026/13:20
Gastgeber / Autor
LibriVox
Veröffentlicht
21. September 2026
Dauer
13:20
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Knowledge Commons e.V.
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00:11 Aufgenommen von Karen Savage aus Waco, Texas.
00:14 Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen.
00:19 Angenommen und verkündet von der Generalversammlung in ihrer Resolution 217A, römische Nummer 3, vom 10. Dezember 1948.
00:29 Präambel.
00:30 In der Erwägung, dass Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt auf der Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der menschlichen Familie beruhen.
00:42 In der Erwägung, dass die Missachtung und Geringschätzung der Menschenrechte zu barbarischen Handlungen geführt haben, die das Gewissen der Menschheit empören, und dass die höchste Bestrebung des Menschen die Schaffung einer Welt ist, in der die Menschen, befreit von Angst und Elend, die Freiheit des Wortes und die Freiheit des Glaubens genießen.
01:03 In der Erwägung, dass es wesentlich ist, die Menschenrechte durch ein Rechtsregime zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, auf den letzten Ausweg der Rebellion gegen Tyrannei und Unterdrückung zurückzugreifen.
01:14 In der Erwägung, dass es ebenfalls wesentlich ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern.
01:20 In der Erwägung, dass die Völker der Vereinten Nationen ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichheit der Rechte von Männern und Frauen bekräftigt haben.
01:32 Und dass sie sich entschlossen haben, den sozialen Fortschritt zu fördern und den Lebensstandard im Rahmen eines umfassenderen Konzepts von Freiheit zu heben.
01:40 In der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit der Organisation der Vereinten Nationen die universelle und wirksame Achtung der grundlegenden Menschenrechte und Freiheiten zu gewährleisten.
01:51 Und in der Erwägung, dass ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Bedeutung für die vollständige Erfüllung dieses Engagements ist, erklärt die Generalversammlung diese allgemeine Erklärung der Menschenrechte als gemeinsames Ideal, nach dem alle Völker und Nationen streben sollten, damit sowohl Einzelpersonen als auch Institutionen, die sich ständig von ihr inspirieren lassen, durch Lehre und Bildung den Respekt vor diesen Rechten und Freiheiten fördern und durch progressive Maßnahmen nationaler und internationaler Art deren universelle und wirksame Anerkennung und Anwendung sowohl unter den Völkern der Mitgliedstaaten als auch unter denen der unter ihrer Jurisdiktion stehenden Gebiete sicherstellen.
02:35 Artikel 1.
02:36 Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren, und da sie mit Verstand und Gewissen ausgestattet sind, sollten sie sich brüderlich zueinander verhalten.
02:46 Artikel 2.
02:48 Jede Person hat die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeine Unterscheidung aufgrund von Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder anderer Meinung, nationaler oder sozialer Herkunft, wirtschaftlicher Stellung, Geburt oder irgendeinem anderen Status.
03:05 Darüber hinaus wird keine Unterscheidung aufgrund des politischen, rechtlichen oder internationalen Status des Landes oder Gebiets, dessen Jurisdiktion betroffen ist, gemacht, sei es ein unabhängiges Land oder ein unter Treuhandschaft stehendes, nicht autonomes Gebiet oder einem anderen Souveränitätsbeschränkungen unterworfen.
03:26 Artikel 3.
03:27 Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit seiner Person.
03:33 Artikel 4.
03:34 Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.
03:37 Sklaverei und der Menschenhandel sind in allen Formen verboten.
03:42 Artikel 5.
03:44 Niemand darf Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
03:50 Artikel 6.
03:51 Jeder Mensch hat überall das Recht auf Anerkennung seiner Rechtsfähigkeit.
03:58 Artikel 7.
03:59 Alle sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied das Recht auf gleichen Schutz durch das Gesetz.
04:05 Alle haben das Recht auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die diese Erklärung verletzt, und gegen jede Anstiftung zu solcher Diskriminierung.
04:14 Artikel 8.
04:16 Jede Person hat das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf vor den zuständigen nationalen Gerichten, der sie gegen Handlungen schützt, die ihre durch die Verfassung oder das Gesetz anerkannten Grundrechte verletzen.
04:29 Artikel 9.
04:30 Niemand darf willkürlich festgenommen, inhaftiert oder verbannt werden.
04:35 Artikel 10.
04:36 Jede Person hat das Recht, unter vollständigen Bedingungen öffentlich und gerecht von einem unabhängigen und unparteiischen Gericht gehört zu werden, um ihre Rechte und Pflichten zu bestimmen oder um jede gegen sie erhobene Anklage im Strafrecht zu prüfen.
04:53 Artikel 11.
04:54 Nummer 1.
04:55 Jede Person, die eines Verbrechens beschuldigt wird, hat das Recht, bis zum Beweis ihrer Schuld als unschuldig zu gelten, gemäß dem Gesetz und in einem öffentlichen Verfahren, in dem ihr alle notwendigen Garantien für ihre Verteidigung gewährt werden.
05:09 Nummer 2.
05:10 Niemand darf für Handlungen oder Unterlassungen verurteilt werden, die zum Zeitpunkt ihrer Begehung nach nationalem oder internationalem Recht nicht strafbar waren.
05:18 Es darf auch keine schwerere Strafe verhängt werden als die, die zum Zeitpunkt der Begehung des Verbrechens anwendbar war.
05:24 Artikel 12.
05:26 Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung oder seine Korrespondenz ausgesetzt werden, noch Angriffen auf seine Ehre oder seinen Ruf.
05:35 Jede Person hat das Recht auf den Schutz des Gesetzes gegen solche Eingriffe oder Angriffe.
05:41 Artikel 13.
05:42 Nummer 1.
05:44 Jede Person hat das Recht, sich frei zu bewegen und ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Staates zu wählen.
05:50 Nummer 2.
05:51 Jede Person hat das Recht, jedes Land, einschließlich ihres eigenen, zu verlassen und in ihr Land zurückzukehren.
05:57 Artikel 14.
05:58 Nummer 1.
05:59 Im Falle von Verfolgung hat jede Person das Recht, Asyl zu suchen und in jedem Land davon zu profitieren.
06:06 Nummer 2.
06:07 Dieses Recht darf nicht gegen eine gerichtliche Handlung geltend gemacht werden, die tatsächlich aus gewöhnlichen Verbrechen oder aus Handlungen resultiert, die den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen widersprechen.
06:18 Artikel 15.
06:19 Nummer 1.
06:20 Jede Person hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
06:23 Nummer 2.
06:24 Niemand darf willkürlich seiner Staatsangehörigkeit oder des Rechts, die Staatsangehörigkeit zu wechseln, beraubt werden.
06:30 Artikel 16.
06:32 Nummer 1.
06:33 Männer und Frauen, ab dem gesetzlichen Mindestalter, haben das Recht, ohne jegliche Einschränkung aus Gründen der Rasse, Nationalität oder Religion zu heiraten und eine Familie zu gründen.
06:43 Und sie werden in Bezug auf die Ehe, während der Ehe und im Falle der Auflösung der Ehe die gleichen Rechte genießen.
06:49 Nummer 2.
06:50 Die Ehe kann nur mit freiem und vollem Einverständnis der zukünftigen Ehepartner geschlossen werden.
06:56 Nummer 3.
06:57 Die Familie ist das natürliche und grundlegende Element der Gesellschaft und hat das Recht auf Schutz durch die Gesellschaft und den Staat.
07:05 Artikel 17.
07:06 Nummer 1.
07:07 Jede Person hat das Recht auf individuelles und kollektives Eigentum.
07:11 Nummer 2.
07:13 Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.
07:16 Artikel 18.
07:18 Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.
07:23 Dieses Recht umfasst die Freiheit, die Religion oder den Glauben zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder sein individuelles Gewissen sowohl öffentlich als auch privat durch Lehre, Praxis, Gottesdienst und Beobachtung zu manifestieren.
07:38 Artikel 19.
07:40 Jeder Einzelne hat das Recht auf Meinungs- und Ausdrucksfreiheit.
07:44 Dieses Recht umfasst das Recht, nicht wegen seiner Meinungen belästigt zu werden, das Recht, Informationen und Meinungen zu recherchieren und zu empfangen, sowie das Recht, diese ohne Grenzen durch jedes Ausdrucksmittel zu verbreiten.
07:56 Artikel 20.
07:57 Nummer 1.
07:57 Jede Person hat das Recht auf friedliche Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit.
08:03 Nummer 2.
08:04 Niemand kann gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.
08:08 Artikel 21.
08:09 Nummer 1.
08:10 Jede Person hat das Recht, direkt oder durch frei gewählte Vertreter an der Regierung ihres Landes teilzunehmen.
08:17 Nummer 2.
08:19 Jede Person hat das Recht auf gleichen Zugang zu den öffentlichen Ämtern ihres Landes.
08:24 Nummer 3.
08:25 Der Wille des Volkes ist die Grundlage der Autorität der öffentlichen Macht.
08:29 Dieser Wille wird durch echte Wahlen zum Ausdruck gebracht, die regelmäßig durch allgemeines, gleiches und geheimes Wahlrecht oder ein anderes gleichwertiges Verfahren, das die Freiheit der Wahl gewährleistet, stattfinden müssen.
08:43 Artikel 22.
08:44 Jede Person hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und auf die Befriedigung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, die für ihre Würde und die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit unerlässlich sind, durch nationale Anstrengungen und internationale Zusammenarbeit, unter Berücksichtigung der Organisation und der Ressourcen jedes Staates.
09:05 Artikel 23.
09:06 Nummer 1.
09:08 Jede Person hat das Recht auf Arbeit, auf die freie Wahl ihrer Arbeit, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen und auf Schutz gegen Arbeitslosigkeit.
09:17 Nummer 2.
09:18 Jede Person hat das Recht, ohne jede Diskriminierung das gleiche Gehalt für die gleiche Arbeit zu erhalten.
09:24 Nummer 3.
09:25 Jede Person, die arbeitet, hat das Recht auf eine gerechte und angemessene Vergütung, die ihr sowie ihrer Familie ein Leben in Würde sichert und die im Bedarfsfall durch andere Mittel des sozialen Schutzes ergänzt wird.
09:42 Nummer 4.
09:43 Jede Person hat das Recht, Gewerkschaften zu gründen und sich zur Verteidigung ihrer Interessen zu organisieren.
09:49 Artikel 24.
09:51 Jede Person hat das Recht auf Ruhe, auf Freizeit, auf eine angemessene Begrenzung der Arbeitszeit und auf regelmäßigen bezahlten Urlaub.
10:02 Artikel 25.
10:03 Nummer 1.
10:05 Jede Person hat das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, der ihr sowie ihrer Familie Gesundheit und Wohlbefinden sichert, insbesondere in Bezug auf Nahrung, Kleidung, Unterkunft, medizinische Versorgung und notwendige soziale Dienstleistungen.
10:18 Sie hat auch das Recht auf Versicherungen im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität, Witwenschaft, Alter und anderen Fällen des Verlusts ihrer Lebensgrundlage durch Umstände, die außerhalb ihres Willens liegen.
10:31 Nummer 2.
10:32 Mutter und Kind haben das Recht auf besondere Fürsorge und Unterstützung.
10:37 Alle Kinder, die aus einer Ehe oder außerhalb einer Ehe geboren werden, haben das Recht auf den gleichen sozialen Schutz.
10:44 Artikel 26.
10:45 Nummer 1.
10:46 Jede Person hat das Recht auf Bildung.
10:49 Die Bildung muss mindestens in Bezug auf die Grund- und Elementarbildung kostenlos sein.
10:55 Die Grundbildung ist verpflichtend.
10:57 Die technische und berufliche Ausbildung muss allgemein zugänglich gemacht werden.
11:01 Der Zugang zu höheren Studien wird für alle entsprechend den jeweiligen Verdiensten gleich sein.
11:06 Nummer 2.
11:07 Die Bildung wird darauf abzielen, die volle Entwicklung der menschlichen Persönlichkeit und die Stärkung des Respekts für die Menschenrechte und die grundlegenden Freiheiten zu fördern.
11:17 Sie wird das Verständnis, die Toleranz und die Freundschaft zwischen allen Nationen und allen ethnischen oder religiösen Gruppen fördern und die Entwicklung der Aktivitäten der Vereinten Nationen zur Wahrung des Friedens unterstützen.
11:29 Nummer 3.
11:30 Die Eltern haben das vorrangige Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteilwerden soll.
11:36 Artikel 27.
11:37 Jede Person hat das Recht, frei am kulturellen Leben der Gemeinschaft teilzunehmen, die Künste zu genießen und am wissenschaftlichen Fortschritt sowie an den daraus resultierenden Vorteilen teilzuhaben.
11:48 Nummer 2.
11:49 Jede Person hat das Recht auf den Schutz der moralischen und materiellen Interessen, die ihr aufgrund der wissenschaftlichen, literarischen oder künstlerischen Produktionen zustehen, deren Urheber sie ist.
11:59 Artikel 28.
12:01 Jede Person hat das Recht, dass eine soziale und internationale Ordnung geschaffen wird, in der die in dieser Erklärung proklamierten Rechte und Freiheiten voll wirksam werden.
12:11 Artikel 29.
12:13 Nummer 1.
12:13 Jede Person hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, da sie nur dort ihre Persönlichkeit frei und voll entfalten kann.
12:21 Nummer 2.
12:22 Bei der Ausübung ihrer Rechte und im Genuss ihrer Freiheiten unterliegt jede Person nur den durch das Gesetz festgelegten Einschränkungen, die ausschließlich dem Zweck dienen, die Anerkennung und den Respekt der Rechte und Freiheiten anderer zu gewährleisten und die berechtigten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohls in einer demokratischen Gesellschaft zu erfüllen.
12:44 Nummer 3.
12:45 Diese Rechte und Freiheiten dürfen unter keinen Umständen gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen ausgeübt werden.
12:54 Artikel 30.
12:55 Nichts in dieser Erklärung kann so ausgelegt werden, dass es dem Staat das Recht verleiht, einer Gruppe oder einer Person die Durchführung und Entwicklung von Aktivitäten oder Handlungen zu gestatten, die darauf abzielen, eines der in dieser Erklärung proklamierten Rechte und Freiheiten zu beseitigen.
13:11 Ende der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
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